August 20, 2021

Corona-Schutzverordnung

Liebe Patientenbesitzer*innen,

ab heute gilt auch bei uns die Corona-Schutzverordnung von NRW.

Das bedeutet: Sollten Sie nachweislich geimpft, genesen oder getestet sein, dürfen Sie (eine Person) mit FFP2 Maske Ihr Tier in die Behandlungsräume begleiten. 

Fallen Sie nicht unter diese 3G, behandeln wir selbstverständlich trotzdem Ihr Tier. Allerdings müssen wir Sie dann bitten, während der Behandlung draußen zu warten.

Wir freuen uns, dass wir die Behandlung Ihrer Lieblinge weiterhin gemeinsam mit Ihnen durchführen können.

Ihr Team der Tierarztpraxis Pulheim

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Sonja Pulheim


Sonja Pulheim ist Inhaberin der Tierarztpraxis Pulheim. Sie lebt mit Ihrer Familie und Hund Emma in Köln Rodenkirchen

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